GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Leistungs- und Lieferbedingungen
1.Angebot
Die Angebotserstellung erfolgt unverbindlich, Inhalt und Umfang des Angebots werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Mündliche Abreden sind bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn er vom Auftraggeber bestätigt wurde ist.
2. Auftragsbestätigung
Eine ordentliche Auftragsdurchführung erfolgt nur nach einer durch den Auftraggeber erteilten Auftragsbestätigung, diese kann per Fax, postalisch oder per E-Mail erteilt werden.
Sofern der Auftrag nicht im eigenen Namen, sondern im Namen eines Dritten abgegeben wird, bitten wir um Vorlage einer Vollmacht des nominellen Auftragsgebers unter Angabe der vollständigen Anschrift, der Rechtsform und des Vertretungsberechtigten sowie, wenn angegeben, der Limithöhe der Rechnung.
3. Änderungswünsche/Rücktritt:
Korrekturen und Reduzierungen der Speisen von Aufträgen können bis 10 Tage vor dem Datum der Veranstaltung erfolgen. Eine Reduzierung oder Korrektur aller anderen Dienstleistungen innerhalb des Auftrags können nur individuell erfolgen. Eine Erhöhung der Personenzahl kann nur nach Rücksprache und im Einzelfall bis zu zwei Tage vor der Veranstaltung vorgenommen werden. Weniger Teilnehmer als bekanntgegeben, berechtigen nicht zu einem Rechnungsabzug.
Stornierungskosten für Aufträge:
- Stornierung bis zu 60 Tagen vor dem vereinbarten Auftragstermin: kostenfrei
- Stornierung bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten Auftragstermin: 25 % der Auftragssumme
- Stornierung bis zu 10 Tagen vor dem vereinbarten Auftragstermin: 50 % der Auftragssumme
- Stornierung bis zu 5 Tagen vor dem vereinbarten Auftragstermin: 80 % der Auftragssumme
Aufträge die weniger als 5 Tage vor Auftragsdatum storniert werden, stellen wir zu 100 % in Rechnung. Dem Kunden steht die Ware dann zur Abholung zur Verfügung.
Gebuchte Künstler, Unterhaltungsprogramme und Veranstaltungsräume/Zelte werden bei Stornierungen zu 100% berechnet. Ebenso werden georderte und gelieferte Materialien und Mietartikel, die vor Ort nicht genutzt wurden, zu 100% berechnet.
4. Beanstandungen
Mängel an Speisen, Getränken, Hardware oder Dienstleistungen, insbesondere solche, von denen der Kunde annimmt, dass diese unmittelbar zu beheben sind, sind unverzüglich, spätestens aber bis 12 Uhr des nächsten Werktags der Geschäftsleitung zu melden. Gegen Vorlage von beanstandeten Waren beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf Ersatzlieferung oder Wandlung der beanstandeten Teilware. Eventuelle Preisnachlässe können nur gewährt werden, wenn die beanstandeten Leistungen trotz sofortiger und rechtzeitiger Reklamation von der Geschäftsleitung nicht verbessert werden konnten. Verspätete Beanstandungen können nicht akzeptiert werden.
5. Generelle Vereinbarungen
Sämtliches Leih-/Mietinventar und Mobiliar ist Eigentum von DON PAELLA und wird zu den vereinbarten Terminen angeliefert bzw. abgeholt.
Sollten danach Geschirrteile wie Porzellan, Gläser, Wäsche, technische Geräte, etc… beim Kunden verbleiben, so ist der Kunde verpflichtet, diese Teile spätestens am nächsten Tag bis 18 Uhr zurückzugeben. Eventuelle Bruch- und Fehlmengen werden nach Feststellung zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein. Sollte der Auftraggeber oder der Bevollmächtigte nicht bei der Anlieferung anwesend sein, so anerkennt der Auftraggeber die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung.
Die Anlieferung erfolgt zu ebener Erde. Sollte der Auftraggeber nicht mitgeteilt haben, dass die Anlieferung auf eine Etage mit oder ohne Aufzug erfolgt, so gehen Zeitverzögerungen und zusätzliche Anlieferungskosten nach den gültigen Personalpreisen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vor-, Veranstaltungs- und Nachveranstaltungszeit dafür Sorge zu tragen, dass das Material nicht durch Dritte beschädigt oder beeinträchtigt wird. Verluste müssen unaufgefordert gemeldet werden.
Bei Anlieferung und Abholung ist DON PAELLA stets bemüht, die vereinbarten Zeiten einzuhalten. Aufgrund technischen, menschlichen oder materialbedingten Un-/Ausfällen kann es zu geringfügigen Zeitverschiebungen kommen, worüber wir Sie nach Eintritt umgehend in Kenntnis setzen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf verspäteter Lieferung beruhen, können nicht gestellt werden.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers jeglicher Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig ob mittelbar oder unmittelbarer Schäden, Sachschäden oder Personenschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten des Auftragnehmers liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.
6. Rechnung/Zahlungsweise
Zur Erstellung der Rechnung gelten die in der Auftragsbestätigung anerkannten Preise und Kosten. Der Auftragnehmer behält sich vor, spezielle Produkte oder Dienstleistungen, insbesondere z.B. saison- oder jahreszeitlich abhängige Positionen, anzugleichen.
Als Dienstleistungsunternehmen bestehen ca. 50 % unseres Umsatzes aus Personalkosten. Daher bitten wir bei Auftragswerten über € 1.000,- um eine Aconto Zahlung gemäß individueller Vereinbarung in der Auftragsbestätigung auf unser Konto.
Lieferungen unter einem Bestellwert in Höhe von € 1000,- (i.W: Eintausend) sind bei Anlieferung in bar zu zahlen, der Auftragsnehmer ist zum Inkasso berechtigt.
Eventuelle Kreditierungen können nur nach vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers durchgeführt werden.
Bei Lieferungen über € 1000,- gewähren wir ein Zahlungsziel gemäß individueller Vereinbarung laut Auftragsbestätigung, ohne Abzug. Verspätete Zahlungen berechtigen uns zur Berechnung banküblicher Zinsen.
7. Sondervereinbarungen
Vereinbarungen, die diese Bedingungen ändern und/oder ergänzen, müssen zwischen der Geschäftsleitung und dem Auftraggeber schriftlich getroffen werden.
Sollten Einzelbestimmungen der allgemeinen Leistungs- und Lieferbedingungen/Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Rechtsgültigkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht berührt.
8. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit rechtlich möglich.
Düsseldorf, den 1. Januar 2022